Für das betreffende Grundstück besteht ein richterliches Verbot. Das unberechtigte Parkieren auf diesem Privatgrundstück ist untersagt. Widerhandlungen können mit Busse bis zu CHF 2000 bestraft werden.
Falls die Umtriebsentschädigung nicht innert der angegebenen Frist vollständig bezahlt wird, behalten wir uns vor, bei der zuständigen Polizeibehörde im Kanton Zürich Antrag wegen Missachtung des richterlichen Verbots einzureichen.
Die daraus entstehenden zusätzlichen Kosten und Gebühren können dem Fahrzeughalter auferlegt werden.
| Fallnummer | 260513_0002_SDF |
| Datum | 13.05.2026 00:02:45 |
| Kontrollschild | sdf |
| Verstoss | Widerrechtlich abgestelltes Fahrzeug auf der Strasse |
| Bemerkungen | |
| Betrag | CHF 50.00 |
Bitte überweisen Sie den Betrag innerhalb von 10 Tagen bis spätestens 23.05.2026.
Empfänger:
Muster AG
IBAN:
CH12 3456 7890 1234 5678 9
Zahlungsreferenz:
Fallnummer verwenden (260513_0002_SDF)
Nach Ablauf der Zahlungsfrist behalten wir uns weitere rechtliche Schritte vor.